Allgemeine Mandatsbedingungen

Kanzlei Stefanie Langner – Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle anwaltlichen Mandate, die an die Kanzlei Stefanie Langner, Rechtsanwältin, Deisterstraße 20, 31785 Hameln, erteilt werden, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

Für notarielle Tätigkeiten gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere BNotO, BeurkG, GNotKG) sowie die amtliche Dienstordnung für Notarinnen und Notare. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Notariat nicht anwendbar.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsschluss

Das Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Beauftragung, in der Regel schriftlich, zustande. Das Mandat wird ausschließlich durch Rechtsanwältin Stefanie Langner persönlich geführt; eine Übertragung auf Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten.

Die Übernahme des Mandats steht unter dem Vorbehalt, dass keine Interessenkollision besteht und die Kanzlei zur Übernahme rechtlich berechtigt ist (§§ 43a Abs. 4 BRAO, 3 BORA).

§ 3 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils geltenden Fassung, sofern keine anderslautende Honorarvereinbarung schriftlich getroffen wurde.

Abweichend vom RVG kann eine Vergütung nach Zeitaufwand (Stundensatz) oder als Pauschalhonorar vereinbart werden; eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform und muss den Anforderungen des § 3a RVG genügen.

Vorschüsse auf Gebühren und Auslagen können jederzeit angefordert werden. Auf Anfrage erteilen wir vorab eine Kostenschätzung. Gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung des Mandats erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie alle wesentlichen Veränderungen des Sachverhalts unverzüglich mitzuteilen.

Die Kanzlei trägt keine Verantwortung für Nachteile, die aus einer unvollständigen oder unrichtigen Informationserteilung durch den Mandanten entstehen.

§ 5 Verschwiegenheit

Die Kanzlei unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO. Alle Informationen, die im Rahmen des Mandats bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Mandant hat ausdrücklich zugestimmt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 6 Haftung

Die Haftung der Kanzlei für Schäden aus der anwaltlichen Tätigkeit ist auf den Mindestbetrag der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro je Schadensfall gemäß § 51 BRAO.

Eine Haftung für Ratschläge und Auskünfte, die außerhalb des konkreten Mandats und ohne schriftliche Auftragserteilung erteilt werden, ist ausgeschlossen.

§ 7 Kommunikation

Die Kanzlei kommuniziert mit dem Mandanten auf dem vereinbarten Weg (Post, Telefon, E-Mail). Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei E-Mails ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versendet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Erreichbarkeitshinweis: Außerhalb der Bürozeiten gehen eingehende Nachrichten ein, werden jedoch erst am nächsten Arbeitstag bearbeitet. Bei dringenden Fristsachen ist eine vorherige telefonische Absprache erforderlich.

§ 8 Aktenaufbewahrung und -herausgabe

Handakten werden nach Abschluss des Mandats mindestens fünf Jahre aufbewahrt (§ 50 Abs. 1 BRAO). Nach Ablauf dieser Frist werden die Akten vernichtet, sofern der Mandant nicht rechtzeitig eine Herausgabe verlangt.

Der Mandant hat jederzeit Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen, die er der Kanzlei übergeben hat. Die Herausgabe der Handakten erfolgt erst nach vollständiger Begleichung offener Honorarforderungen.

§ 9 Beendigung des Mandats

Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kanzlei ist berechtigt, das Mandat aus wichtigem Grund niederzulegen, insbesondere bei Vertrauensverlust, ausbleibendem Vorschuss oder Interessenkollision. In diesem Fall werden die bis zur Niederlegung entstandenen Gebühren in Rechnung gestellt.

Bei Mandatskündigung werden dem Mandanten die Originalunterlagen sowie alle für die Weiterführung des Falles erforderlichen Informationen unverzüglich übermittelt, sofern offene Honorarforderungen nicht entgegenstehen.

§ 10 Streitbeilegung

Im Fall von Streitigkeiten über die anwaltliche Tätigkeit steht die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zur Verfügung:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin
www.s-d-r.org

Rechtsanwältin Langner ist grundsätzlich bereit, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hameln.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.